Allgemeine Geschäftsbedingungen
0. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Sylvias Hunde im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension verbleibt. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension verbleibt.
1. Betreuungsvertrag
1.1
Zwischen dem Hundebesitzer des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundepension Sylvias Hundesitting (nachfolgend HP) wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der HP gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der HP eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der auch mündlich geschlossene Vertrag zwischen dem Kunden des in die HK gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die HP dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde den Betreuungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben per whatsapp an mich geschickt hat. Die Betreuungskosten müssen in voller Höhe vier Wochen vor Betreuungsbeginn auf das Konto überwiesen werden. Erfolgt keine Zahlung ist die HK berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
1.2
Die HP gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Hundepension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund im Garten der HK ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
1.3
Der Hundehalter wird durch die HP unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, der HP seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die HP auch tatsächlich den Hundehalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann.
1.4
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Hundehalters ist erwünscht. Der Besuch der HP ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalters vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird ein täglicher Aufschlag von 2,-€ berechnet. Bei einer stunden weisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
1.5
Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.
1.6
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die HP gegeben wird. Dieses bezieht sich insbesondere auf die anderen in der Hundbetreuung empfindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.7
Die Hundepension HP besitzt eine Betriebshaftpflicht unter der die unter 1.6 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.
1.8
Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2. Sonstige Pflichten / Tierarztkosten
2.1
Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in der Hundepension, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören für Hunde Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der HP hinterlegt. Besitzt der in die HP gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die HP außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 2 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein und die HP, nach Absprache mit dem Hundebesitzer, ein Spot on/ Entwurmungsmittel oder ähnliches nachträglich verabreichen müssen, sind eventuelle Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, zu Lasten des Hundebesitzers zu tragen. Die HP übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die HP übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der HP keine Haftung übernommen werden. Die HP übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen in einer Notfallsituation, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die HP ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die HP einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
2.2
Der Hundehalter ist verpflichtet, die HP darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird oder in letzten 14 Tagen, vor Antritt der Betreuung in der HP läufig war. Die HP berechnet bei Läufigkeit innerhalb der Betreuungszeit eine Zusatzleistung von 3,- € pro Tag, da die Hündin täglich mehrfach gewindelt werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die HP geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der HP verschweigen, wird für die dann eventuell auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
2.3.
Es dürfen ausschließlich kastrierte Hunde in die Betreuung abgegeben werden.
3. Reservierungen/Stornierungen
Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
– bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HP mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
b) Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HP zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
c) Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HP zwischen 1 Woche und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
d) Wird die Betreuungszeit verkürzt, berechtigt dies nicht zur Kürzung des vereinbarten Betreuungsbetrags.
4. bei Hundetagesbetreuung/auch stundenweise
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
4.3 Bei Aboverträgen:
Wird bei einem Abovertrag mit einem bzw. mehreren festgelegten Wochentagen der Hund kurzfristig nicht gebracht kommt folgende Ersatzleistung zum Tragen:
50% der Differenz zwischen dem eigentlichen Preis des eigentlichen Abos und der tatsächlichen Abgabetage im Abo.
5. Bring- und Abholzeiten
5.1 Pensionshunde (mit Übernachtung)
Die Hunde die zur HP kommen, können von Montag bis Samstag jeweils nach individueller Absprache pünktlich gebracht und abgeholt werden. Am Wochenende gibt es nur die morgendliche und abendliche Bring- und Abholmöglichkeit, nach individueller Absprache.
5.2 Tagesbetreuung
Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7:30 – 8:15 Uhr gebracht und von 17:00 – 17:30 Uhr abgeholt werden. Andere Bring- und Abholzeiten müssen nach Vereinbarung getroffen werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.
5.3 Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die HP gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 14 Tagen anderweitig untergebracht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
6. Haftung
6.1 Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
6.2 Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der HP erfolgt auf eigene Gefahr des Halters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-Sach- oder Vermögensschäden.
6.3 Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Bettchen, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die HP keine Haftung.
7. Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die HP behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die HP auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
8. Ablehnungsrecht
Die HP hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
9. Streitschlichtung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10. Schlussbestimmung
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die HP und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.